Atelier Maßwerk.
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025 · Atelier Maßwerk, Maria Berger, Nürnberg

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge, die zwischen dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") und dem Einzelunternehmen Atelier Maßwerk, Inhaberin Maria Berger, Karolinenstraße 12, 90402 Nürnberg (nachfolgend „Auftragnehmer") geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden – auch bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die bloße Abgabe eines Kleidungsstücks gilt als Auftragserteilung, sofern Leistungsumfang und Preis vorab besprochen wurden.

Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindung vereinbart wurde. Bei Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und ggf. einen angepassten Preis mitteilen.

§ 3 Preise und Vergütung

Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisliste des Auftragnehmers dient als Orientierungsrahmen; der endgültige Preis wird nach Besichtigung des Kleidungsstücks und gemeinsamer Absprache verbindlich festgelegt.

Materialkosten (Stoffe, Zutaten, Reißverschlüsse, Knöpfe etc.) sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Preis enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

Bei einer erheblichen Überschreitung des ursprünglich genannten Preises (mehr als 15 %) wird der Auftraggeber vorab informiert und muss der Mehrarbeit zustimmen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist bei Abholung des fertiggestellten Auftrags fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-Karte, Überweisung.

Bei Maßanfertigungen mit einem Auftragswert ab 200 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Preises zu Beginn der Arbeit zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Lieferzeiten und Fertigstellungstermine

Vereinbarte Fertigstellungstermine sind verbindlich, sofern dem Auftragnehmer kein Umstand außerhalb seiner Kontrolle entgegensteht (höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Materialien, Krankheit etc.). In solchen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein neuer Termin vereinbart.

Eilaufträge können gegen einen Aufschlag von 25–50 % bevorzugt bearbeitet werden. Die Möglichkeit eines Eilauftrags hängt von der aktuellen Kapazität ab und muss ausdrücklich vereinbart werden.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Fristüberschreitung, sofern der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Zu vereinbarten Anproben zu erscheinen oder Absagen mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen;
  • Kleidungsstücke in sauberem und hygienisch einwandfreiem Zustand zu übergeben (gewaschen oder chemisch gereinigt);
  • Für Anproben von Bekleidung das Schuhwerk mitzubringen, das am Verwendungstag getragen wird;
  • Alle relevanten Informationen (Anlass, Trageweise, besondere Anforderungen) vollständig und korrekt mitzuteilen.

Mehrkosten, die durch Verletzung dieser Pflichten entstehen (z. B. wiederholte Anproben durch fehlendes Schuhwerk), trägt der Auftraggeber.

§ 7 Aufbewahrung und nicht abgeholte Kleidungsstücke

Fertiggestellte Aufträge werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt (per Telefon oder E-Mail). Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Kleidungsstück innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen.

Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden bis zu drei (3) Monate nach dem vereinbarten Abholtermin kostenpflichtig aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Stücke anderweitig zu verwenden, zu spenden oder zu entsorgen. Die vereinbarte Vergütung bleibt in voller Höhe fällig.

Für länger andauernde Aufbewahrung kann ein gesondertes Lagergeld von 2 € pro Woche berechnet werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Neu angefertigte oder grundlegend veränderte Kleidungsstücke verbleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung im Eigentum des Auftragnehmers. Bereits beim Auftraggeber befindliche Kleidungsstücke, die zur Änderung oder Reparatur übergeben wurden, bleiben Eigentum des Auftraggebers.

§ 9 Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel, die auf Fehler seiner Arbeit zurückzuführen sind. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind:

  • Mängel, die auf vom Auftraggeber gelieferten Materialien beruhen;
  • Mängel durch verdeckte Materialfehler, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren;
  • Normale Abnutzung und Verschleiß;
  • Schäden durch unsachgemäße Pflege oder Reinigung durch den Auftraggeber;
  • Mängel, die auf ausdrücklichen Wünschen des Auftraggebers beruhen, auf deren Risiko hingewiesen wurde.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Schäden an Kleidungsstücken, die beim Auftragnehmer verbleiben (z. B. durch Brand oder Diebstahl), haftet der Auftragnehmer bis zur Höhe des Zeitwerts des Kleidungsstücks.

§ 11 Datenschutz

Zur Durchführung von Aufträgen werden personenbezogene Daten des Auftraggebers erhoben und verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Website einsehbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auf alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in Nürnberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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